Verkehrsunterricht für Jugendliche                   

Verkehrsunterricht gemäß § 10 Abs. 1 Nr.9 JGG (Jugendgerichtsgesetzt)

Teilnehmer der Kurse sind Jugendliche und Heranwachsende, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind und vom Gericht die Auflage erhalten haben, an einem Verkehrserziehungskurs teilzunehmen.

 

Diese Kurse sollen nicht als Strafe, sondern der persönlichen Weiterbildung/Erkenntnis der Betroffenen dienen.

 

Ziel ist es, die Jugendlichen/ Heranwachsenden mit dem Verkehrsunterricht zu verantwortungsbewusstem Handeln zu bewegen. Risiken und Gefahren des Straßenverkehrs, die speziell aus dem aufgetretenen Fehlverhalten resultieren und auch andere Verkehrsteilnehmer dadurch betreffen können, sollen beleuchtet, Folgen und Konsequenzen sollen aufgezeigt werden.