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Fahrrad und Familie

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sogenannte "Dooring"-Unfälle

Wer beim Aussteigen aus dem Fahrzeug den Blick in die Spiegel oder über die Schulter vergisst, gefährdet damit von hinten herannahende Fahrradfahrer.

Dooring-Unfälle passieren, wenn Autoinsassen die Fahrzeugtüre öffnen, ohne sich zu vergewissern, dass kein Fahrradfahrer von hinten naht. Denn Fahrradfahrer können meist nicht mehr rechtzeitig bremsen, prallen gegen die Tür und stürzen.

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen sich alle Pkw Insassen beim Ein- und Aussteigen so verhalten, dass sie keine anderen am Verkehr teilnehmenden Menschen gefährden. Sie müssen also vor dem Aussteigen ihr Umfeld prüfen und sollten zudem darauf achten, dass auch mitfahrende Kinder beim Verlassen des Autos Rücksicht auf andere nehmen, schreibt der DVR in einer Pressemitteilung.

„Holländischer Griff“ kann Unfälle vermeiden

Um Dooring-Unfälle zu vermeiden, empfiehlt der DVR vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug den „holländischen Griff" anzuwenden. Dabei öffnet man die Autotür nicht mit der Hand, die der Tür am nächsten ist, sondern mit der anderen Hand, um sich automatisch nach hinten zu drehen und zurückschauen zu können. ein kurzer Film, der auf dem YouTube-Account des DVR (https://www.youtube.com/watch?v=MjlRxOrXQzU&feature=youtu.be) zu sehen ist.

 

Benutzungspflicht oder Benutzungsrecht

 

Dort wo sich Fuß- und Radverkehr einen Weg teilen müssen, der für beide benutzungspflichtig ist, gibt es zwei grundsätzliche Regelungen. Meist handelt es sich um einen "getrennten Rad- und Gehweg", welche direkt nebeneinander verlaufen und oft durch Bodenmarkierungen voneinander unterschieden sind. Dieser wird durch das (runde) Verkehrszeichen 241 angezeigt. Auf blauem Grund sind dort weiße Piktogramme für Fahrrad und Fußgänger nebeneinander angeordnet und durch einen senkrechten Strich getrennt. Radfahrer müssen hier vorsichtig sein und den Fußverkehr im Auge behalten, besonders in belebten Gegenden. Gegebenenfalls müssen sie die Geschwindigkeit anpassen. Da ein Radweg eine Fahrbahn ist, dürfen ihn Fußgänger nicht benutzen und nur betreten, wenn kein Fahrrad in der Nähe ist. Sie müssen ihn dann zügig und auf dem kürzesten Weg überqueren.

Es kann sich aber auch um einen "gemeinsamen Geh- und Radweg" handeln, der von beiden genutzt werden muss. Hier gibt es keine Trennlinie zwischen Fußgängern und Radfahrern, sondern einen gemeinsamen Verkehrsraum. Daher müssen sich beide besonders rücksichtsvoll bewegen, um Behinderungen und Gefährdungen zu vermeiden. Radfahrer sollten sich an der Geschwindigkeit der Fußgänger orientieren und wenn "kein Durchkommen" ist, nachgeben und schieben. Auf dem entsprechenden Verkehrszeichen 240 sind die beiden Piktogramme übereinander angeordnet und durch einen waagerechten Strich getrennt.

Manche Radfahrer allerdings müssen den Gehweg benutzen und zwar dann, wenn sie unter acht Jahre alt sind und kein baulich getrennter Radweg vorhanden ist. Im Alter zwischen acht und zehn Jahren dürfen die Kinder dann wählen, ob sie lieber auf dem Gehweg oder der Fahrbahn fahren. In beiden Fällen hat auch eine radfahrende Aufsichtsperson ein Benutzungsrecht für den Gehweg, sofern sie mindestens 16 Jahre alt ist. Natürlich dürfen auch hier Fußgänger nicht gefährdet werden, und vor dem Überqueren einer Fahrbahn muss der Radfahrer absteigen.

Auf Gehwegen mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" dürfen alle Fahrradfahrer fahren, unabhängig von ihrem Alter. Auch hier gilt: Fußgänger haben weiterhin absoluten Vorrang - mehr als Schrittgeschwindigkeit ist dem Radfahrer nicht erlaubt.

 

Keine Ausrede für Blinkmuffel: Fahrtrichtungsanzeige muss sein

 

Wann muss ich?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, in welchen Situationen der Blinker oder das Handzeichen erforderlich sind - beispielsweise beim Abbiegen, Wechsel der Fahrspur, Überholen, Umfahren eines Hindernis, Anfahren aus Halte- und Parkposition oder bei der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr. Die Fahrtrichtungsanzeige muss immer gegeben werden, auch wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer in direkter Nähe sind. Dadurch wird sie ein Automatismus, genau wie das Anschnallen oder der Schulterblick.

Wie muss ich?

Irgendwann oder irgendwie darf allerdings auch nicht geblinkt werden. Die Fahrtrichtungsanzeige muss "rechtzeitig und eindeutig" erfolgen. Ein Auto- oder Motorradfahrer darf nicht nur einmal das Blinkzeichen geben, da dies leicht übersehen werden kann.

Für einen Radfahrer gilt, dass er sich falsch verhält, wenn er das Handzeichen erst gibt, wenn er sich schon im Abbiege- oder Überholvorgang befindet. Auch darf er nicht nur einen Finger abspreizen, sondern muss klar erkennbar die Hand heraushalten.

 

Mehr als sieben Grad? Zeit für Sommerreifen!

Im Frühling ist es Zeit, die Winterreifen von den Felgen zu holen. Eine Faustregel besagt, dass Sommerreifen „von O bis O“, also Ostern bis Oktober gefahren werden, wichtiger sind jedoch die Witterungsverhältnisse. Bleibt die Außentemperatur am Tag bei mindestens sieben Grad Celsius und sind die Nächte frostfrei heißt es: Reifen wechseln!

Sommerreifen sind im Gegensatz zu Winterreifen gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch bei bestimmten Wetterverhältnissen dringend empfohlen. So sind unter anderem die Materialeigenschaften an die unterschiedlichen Temperaturen angepasst. Ein Sommerreifen besitzt eine härtere Gummimischung, die auch bei Temperaturen im Plusbereich fest genug bleibt. Dadurch werden wichtige Eigenschaften wie Bremsweg und Traktion positiv beeinflusst. Aber auch Verschleiß und Kraftstoffverbrauch sind gesenkt. Ab einer Außentemperatur von mindestens sieben Grad Celsius über einen längeren Zeitraum hinweg und nächtlichen Temperaturen ohne Frost zeigen Sommerreifen bereits deutlich bessere Eigenschaften und sollten aufgezogen werden.

Ebenfalls unterscheidet sich das Reifenprofil. Im Winter, wenn Schnee und Schneematsch die Straßen bedecken können, braucht ein Autoreifen eine ausgeprägtere Struktur als zu anderen Jahreszeiten, wenn trockene oder regennasse Fahrbahnen die Bodenhaftung beeinflussen. Das Profil von Sommerreifen ist grundsätzlich besser geeignet, Wasser zu verdrängen und somit auch Aquaplaning zu verhindern. Wichtig ist dabei eine ausreichende Profiltiefe. Mindestens vier Millimeter sollte der Reifen noch haben, um optimal zu wirken, auch wenn der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von lediglich 1,6 Millimetern vorschreibt.

Auch wenn der saisonale Reifenwechsel aufwendiger ist, sind Allwetter- oder Ganzjahresreifen nur eine Kompromisslösung. Sie verschleißen schneller, da ihre Gummimischung und Profilstruktur ganz unterschiedlichen Anforderungen genügen muss. Für Vielfahrer und in Regionen mit hohen Temperaturschwankungen im Jahresmittel sind sie darum weniger geeignet

 

 

Beleuchtung bei Nebel richtig einsetzen

 

Um das Unfallrisiko bei Nebelfahrten zu mindern, kommt es auch auf den richtigen Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchte an.


Wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee erheblich eingeschränkt ist, müssen Autofahrer auch am Tag das Abblendlicht einschalten. Auf Landstraßen ist das etwa bei einer Sichtweite von unter 100 Metern, auf Autobahnen unter 150 Metern der Fall. Nur bei diesen Verhältnissen dürfen auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Sind zwei vorhanden, reicht anstatt des Abblendlichts dann auch das Standlicht aus.
Das Fernlicht ist im Nebel eher ungeeignet. Die feinen Wassertropfen reflektieren den Schein so stark, dass Sie dadurch eher geblendet werden. Nebelscheinwerfer bringen Ihnen eine bessere Sicht.
Zusätzliche Sicherheit geben Nebelschlussleuchten. Sie dürfen aktiviert werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt. Durch die Nebelschlussleuchten hat der hinterherfahrende Verkehr eine bessere Orientierung. Umgekehrt blenden aber die sehr hellen roten Nebelschlussleuchten schnell und müssen daher bei einer Sichtweite von mehr als 50 Meter wieder ausgeschaltet werden.
Abstand und Tempo anpassen
Im Nebel heißt es, Abstand halten, um Kollisionen zu vermeiden. Auch bei langsamer Fahrt ist es empfehlenswert, eine Lücke von mindestens 25 Meter zum Vordermann einzuhalten. Bei Fahrten auf der Landstraße oder Autobahn geben Leitpfosten Orientierung; sie stehen in einem Abstand von 50 Metern.
Auch das Tempo muss den Bedingungen angepasst werden. Fällt die Sichtweite allerdings unter 50 Meter, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Rechnen Sie im Herbst und Winter mit Nebelbänken und passen Sie Ihre Fahrweise immer auch an die Witterung an. Besonders in Senken, Waldlichtungen und an Flussniederungen ist Ihre Aufmerksamkeit gefragt. Hier kann Nebel auch spontan auftreten, da die Temperatur schneller sinkt als in der Umgebung.

 

Die richtige Fahrradbeleuchtung
Aktive Beleuchtung
Zur aktiven Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer und eine rotes Rücklicht. Beides darf seit Juni 2017 auch abnehmbar sein, muss jedoch vor dem Losfahren fest angebracht werden und darf nicht blinken. Zusatzfunktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht oder Bremslicht sind nun auch am Fahrrad erlaubt. Als Energiequelle sind nach der neuen Regelung Dynamos, Batterien oder Akkus zulässig. Von Vorteil sind Nabendynamos, denn sie sind wartungsarm, zuverlässig und immer einsatzbereit.
Bei Pedelecs darf der Antriebs-Akku für die Energieversorgung der Lichter verwendet werden, wenn gewährleistet ist, dass die Lichtanlage auch mit leerem Akku noch funktioniert. Ist keine separate Anlage vorhanden, muss der Antrieb als Generator eingesetzt werden können. Statt beim Treten zu unterstützen, erzeugt der Elektromotor dann durch die Tretbewegung den Strom, der für den Betrieb der Beleuchtung gebraucht wird. Eine Alternative ist eine kontrollierte Energienutzung: Pedelecs einiger Hersteller schalten den Motor bei einem bestimmten Akkustand ab, sodass noch genug Restenergie vorhanden ist, um die Lampen mit Strom zu versorgen.
Passive Beleuchtung
Zur passiven Beleuchtung gehören rückstrahlende Elemente (Reflektoren). Vorgeschrieben ist vorn ein weißer Rückstrahler, der auch in den Scheinwerfer integriert sein darf, und hinten ein roter Großflächenreflektor (Kategorie „Z“), der ebenfalls in das Rücklicht integriert sein darf.
Jedes Pedal muss nach vorn und hinten strahlende Reflektoren in Gelb besitzen. Auch die Räder brauchen Rückstrahler. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder sind an den Speichen mindestens zwei gelbe Reflektoren vorhanden („Katzenaugen“) oder der Reifen hat auf seinen Flanken weiße umlaufende, retroreflektierende Ringe. Ein dritte Möglichkeit sind weiß reflektierende Hülsen, die auf jede Speiche geklemmt werden.