Geschichte und Zweck der

Adam-Opel-Jugendverkehrsschule

 

Im Jahr 2012 bestand die Jugendverkehrsschule 40 Jahre.

Das Ziel der Verkehrswacht Rüsselsheim mit dem damaligen Vorsitzenden Karl Dilfer war es, in Rüsselsheim eine stationäre Jugendverkehrsschule einzurichten. Unterstützung fand die Verkehrswacht durch die Fa. Opel, die einen zweckgebundenen Scheck in Höhe von 50.000 DM überreichte.

Die Stadt Raunheim stiftete damals 10.000 DM.

Die Fa. Shell stellte kostenlos Verkehrsschilder und Fahrzeuge (GoKarts und Fahrräder) und die Fa. Siemens stellte kostenlos Signalanlagen zur Verfügung.

Daraufhin wurde 1967 bei der Stadt Rüsselsheim ein Bauantrag für dieses Projekt gestellt, der jedoch vorerst zurückgestellt wurde.

Der damalige Oberbürgermeister Dr. Storsberg hat den Bau der Jugendverkehrsschule dann durchgesetzt. Die Baukosten betrugen 318.000 DM.

Das Gebäude wurde durch die Fa. Schick erstellt und erhielt den Namen „Adam Opel Jugendverkehrsschule“. Die Jugendverkehrsschule wurde zwischenzeitlich von der Fa. Shell als bundesweit vorbildliche Anlage hervorgehoben, da sie nicht eingezäunt ist und von jedermann außerhalb der Unterrichtszeiten zugängig ist und genutzt werden kann.

 

Eigentümer der Jugendverkehrsschule ist die Stadt Rüsselsheim, die auch für die monatlichen Kosten aufkommt. Die Verkehrs- wacht Rüsselsheim hat ihren Sitz und die Postanschrift dort.

Die Stadt Rüsselsheim erhält jährlich eine Erstattung von 7.400 € vom Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau.

 

Aktuell werden jährlich ca. 1400 Viertklässler aus 21 Grund- und Förderschulen aus dem Kreisgebiet (Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim, Nauheim, Raunheim, Mörfelden, Walldorf, Worfelden) sowie Schüler der Helen-Keller-Schule, Schule für praktisch Bildbare, von den Verkehrserziehern unterrichtet.

 

Gesetzliche Grundlage:

Lt. § 6 Absatz 4 Hess. Schulgesetz gehört die Verkehrserziehung zu den besonderen Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schulen.

Auszug aus dem RdErl. d. Kultusministeriums v. 10. 07.1995 (GABl. NW. I S. 154):

„….Verkehrserziehung ist der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen….Die pädagogische Arbeit in der Jugendverkehrsschule (damit ist mobil sowie stationär gemeint) ist integrierter Bestandteil der Verkehrserziehung in der Schule…."

Es gibt jedoch keine einschlägigen Rechtsvorschriften zur Einrichtung bzw. Unterhaltung einer stationären Jugendverkehrsschule.

Eine mobile Jugendverkehrsschule mit dezentraler Ausbildung an den einzelnen Schulen ist unwirtschaftlich und ineffizient. Eine Überlegung zur Schließung von stationären Jugendverkehrsschulen wurde bereits in früheren Zeiten vom HMWVL und vom Ministerium des Innern und für Sport vehement abgelehnt.

 



Verkehrswacht Rüsselsheim am Main e.V.

Der Vorstand